Impressum

Vorstand der Bildungsstiftung Hochschule Esslingen

Vorsitzender: Markus Sontheimer, Group CIDO (CIO/CDO) ISS A/S Member of the Group Executive Committee

Stellv. Vorsitzender: Prof. Christof Wolfmaier, Rektor Hochschule Esslingen

Vorstandsmitglied: Almut Cobet, Erste Bürgermeisterin Stadt Göppingen

Vorstandsmitglied: Ingo Rust, Finanzbürgermeister Stadt Esslingen

Vorstandsmitglied: Kai Scholze, Vorstandsmitglied KSK Esslingen-Nürtingen

Vorstandsmitglied: Ehrensenator Dietmar Ness, stellvertretender Vorsitzender Verein der Freunde der Hochschule Esslingen e.V.

 

Koordination
Bildungsstiftung Hochschule Esslingen
c/o Hochschule Esslingen
Kanalstraße 33, 73728 Esslingen

Ihr Ansprechpartner
Claudio Saccà

Telefon: 0711 / 397-3422
Mobil:    01631936776

claudio.sacca@hs-esslingen.de

www.stiftung-he.de

Stiftergemeinschaft Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Referenz: Bildungsstiftung ES/0005
BLZ 611 500 20 · Konto-Nr. 102 442 281
IBAN: DE83 6115 0020 0102 4422 81
SWIFT-BIC: ESSLDE66XXX

Unterstiftung/Treuhandstiftung
Die Stiftung „Bildungsstiftung Hochschule Esslingen“ wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung zur unselbständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen“ von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet. Die Stiftung wurde als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes durch Bescheid des Finanzamtes Fürth vom 22.02.2019, Steuernummer 218/101/94135 anerkannt. Die Stiftung fördert gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Ihre Zuwendungen
Bei den Zuwendungen handelt es sich nicht um Mitgliedsbeiträge. Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zu-wendungen bis einschließlich 200,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 200,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 € werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.